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Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?

Bei der Anzeige von Sopayo-Vorteilsangeboten arbeiten die notebooksbilliger.de AG, Wiedemannstraße 3, 31157 Sarstedt ("Notebooksbilliger") und die SOPAYO UG (haftungsbeschränkt), Hildegardstraße 16A, 10715 Berlin ("Sopayo") zusammen. Dies betrifft die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus dem Warenkorb (Inhalt und Anzahl der gekauften Waren, Warenwert, Währung, Session ID, URL der Webseite des Online-Partnershops – "Warenkorbdaten"). Notebooksbilliger und Sopayo haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung der Warenkorbdaten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 Datenschutzgrundverordnung - "DS-GVO").

Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

Mit Ihrer Einwilligung übermittelt Notebooksbilliger Warenkorbdaten an Sopayo. Sopayo verarbeitet diese Warenkorbdaten, um attraktive und relevante Vorteilsangebote auf Sie abstimmen zu können. Zudem prüft Sopayo Ihre Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Vorteilsangebot.

Was haben die Parteien vereinbart?

Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben Sopayo und Notebooksbilliger vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DS-GVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO. Diese Vereinbarung ist notwendig, da zur Anzeige von Vorteilsangeboten personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von Sopayo oder von Notebooksbilliger betrieben werden.

Prozessabschnitt / EDV-SystemErfüllung der Pflichten durch:
Erhebung und Weiterleitung der WarenkorbdatenNotebooksbilliger
Prüfung der Teilnahmeberechtigung an Sopayo-Vorteilsangeboten und zur Ausspielung des entsprechenden BestellformularsSopayo

Was bedeutet das für Betroffene?

Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen Notebooksbilliger und Sopayo die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:

  • Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist Notebooksbilliger für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Erhebung und Weiterleitung der Warenkorbdaten zuständig; und
  • Sopayo für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung an Sopayo-Vorteilsangeboten und zur Ausspielung des entsprechenden Bestellformulars zuständig.
  • Notebooksbilliger und Sopayo machen den betroffenen Personen jeweils die gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
  • Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
  • Datenschutzrechte können sowohl bei Notebooksbilliger (entsprechend den Notebooksbilliger Datenschutzbestimmungen) als auch bei Sopayo (entsprechend den Sopayo Datenschutzbestimmungen) geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.

BITTE BEACHTEN SIE: Zum Schutz Ihrer Daten sind Warenkorbdaten für Sopayo grundsätzlich nicht direkt auf Sie rückführbar (d.h. pseudonym). Sopayo kann Ihre Warenkorbdaten nur Ihrem Namen zuordnen, wenn Sie ein Vorteilsangebot durch Ausfüllen des Bestellformulars angenommen haben. Haben Sie dies nicht, leitet Sopayo Ihre Anfrage/Datenschutzrechtsbegehren selbstverständlich an Notebooksbilliger weiter. Sopayo ist aber in diesen Fällen nicht berechtigt oder verpflichtet, weitere Daten bei Notebooksbilliger zu erheben, um Ihrer Anfrage selbständig nachzukommen.

Stand: 22. Juni 2022